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Leinenbefreiung HH
In ganz Hamburg gilt grundsätzlich die Anleinpflicht
für Hunde. Darüber hinaus sind alle Hamburger Hundehalterinnen und
Hundehalter verpflichtet, ihren Hund mit einem Mikrochip kennzeichnen zu
lassen, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und die Anmeldung im
Hunderegister vorzunehmen.
Das
Hundegesetz ist am 1. April 2006 in Kraft getreten. Seit dem 1.
Januar 2007 sind alle Hamburger Hundehalterinnen und Hundehalter verpflichtet,
ihren Hund mit einem Mikrochip fälschungssicher kennzeichnen zu lassen, eine
Haftpflichtversicherung abzuschließen und die Anmeldung im
Hunderegister
vorzunehmen.
Heika Schröter ist Behördlich anerkannte Sachverständige ( Erteilung der
Befreiung von der Anleinpflicht nach erfolgreichem Absolvieren der
Gehorsamprüfung )
Sie müssen hier keine Angst vor Prüfungen haben. Wir
bereiten Sie und Ihren Hund optimal auf die Leinenbefreiung vor.
Bei der Leinenbefreiung wird Folgendes geprüft:
Diese Hilfsmittel dürfen in der
Prüfung verwendet werden:
-
Leckerlis oder Spielzeug als
Belohnung, ebenso sind Hör-und Sichtzeichen erlaubt
-
Festschnallbares Halsband
oder Halsband mit Zugstopp, Halti oder Brustgeschirr ( nicht mit Zugwirkung
unter den Achseln )
-
Leine
-
Pfeife
Diese Unterlagen bringen Sie bitte zur Prüfung mit:
-
Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
-
Heimtier- oder Impfausweis des zu prüfenden Hundes
mit eingetragener Chipnummer
-
Haftpflicht-Versicherungsnachweis
-
Anmeldebescheinigung
Preise: pro Person /Hund 25,--
Euro + 9,-- Euro für den Ausweis Leinenbefreiung
Unter
www.Hundegesetz.Hamburg.de könne Sie die wichtigsten Informationen nachlesen
Ebenfalls gilt in ganz Hamburg die allgemeine Anleinpflicht (Ausnahme: Sie
haben eine Befreiung von der allgemeinen Anleinpflicht erhalten).
Damit Ihr trotzdem Hund unangeleint toben kann, wurden in den Bezirken
Freilaufflächen- auch Hundeauslaufzonen genannt - eingerichtet.
Regelungen für gefährliche Hunde
Für gefährliche Hunde gelten besondere
Vorschriften. Zu den gefährlichen Hunden zählen neben individuell auffällig
gewordenen Hunden bestimmte Hunderassen:
- Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire
Bullterrier und Bullterrier und Mischlinge mit diesen Rassen gelten
immer als gefährliche Hunde.
- Hunde der Rassen Bullmastiff, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux,
Fila Brasileiro, Kangal, Kaukasischer Owtscharka, Mastiff, Mastin
Español, Mastino Napoletano, Rottweiler und
entsprechende Mischlinge gelten ebenfalls als gefährlich; Freistellungen
sind jedoch möglich, wenn der Hund einen Wesenstest bestanden hat.
Vorschriften für Bullterrier und
Rottweiler
- Freistellungen für Bullterrier und Bullterriermischlinge, die nach der
alten Hamburger Hundeverordnung (vor dem 1. April 2006) erteilt worden sind,
gelten weiter.
- Rottweiler und Rottweilermischlinge müssen seit 1. April 2006 mit
Maulkorb und Leine geführt werden, solange für den Hund keine Freistellung
von der Erlaubnispflicht vorliegt. Freistellungen sind möglich, wenn der
Hund einen Wesenstest bestanden hat. Darüber hinaus müssen diese Hunde
unverzüglich beim zuständigen Verbraucherschutzamt angemeldet werden.
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